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Künstlersekretariat - magic & show

Bodo Lorenzen
Beim Urnenfeld 3e
21614 Buxtehude
Tel: 04161 / 78 166
Fax: 04161 / 556 111
E-Mail: contact.kuenstlersekretariat @ magic-show.com

 

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und Bedarfsanforderungen 

Die Gage ist zahlbar in bar am Veranstaltungstag vor dem Auftritt. Der Veranstalter garantiert eine sofortige, dem Vertrag gemäße Bezahlung. Im Fall einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung muß die Gage am Veranstaltungstag max. jedoch innerhalb der nächsten 7 Tage nach Rechnungseingang auf dem Konto des Künstlers gutgeschrieben sein. Der Rechnungsbetrag enthält ein Skonto von 5%, sofern die Überweisung / Zahlung fristgerecht auf dem Konto des Künstlers gutgeschrieben ist. Andernfalls verfällt das Skonto und der Differenzbetrag wird gesondert in Rechnung gestellt.  Anfallende Anmeldungen und Gebühren wie KSK oder GEMA entrichtet / übernimmt der Veranstalter. Sollte der VA vom Künstler kostenlos Werbematerial wie Plakate, Flyer, Eintrittskarten etc. erhalten haben, stellt der VA für den Künstler VIP-Einladungen zur Verfügung.  Der Künstler ist frei in der Gestaltung seines Programms. Der Erfolg der Veranstaltung  / des Seminars kann durch die Darbietung nicht garantiert werden, da die Fähigkeit der Umsetzung des Themas von der einzelnen Person abhängt. Videoaufnahmen, auch mit Handy sind nur mit Genehmigung des Künstlers gestattet. Bei Gala / TV- Show gelten gesonderte Vereinbarungen. Der Veranstalter stellt bei Bedarf Übernachtung im Hotel mit Frühstück und ein Catering für Künstler, Begleitperson u. Techniker im angemessenen Rahmen. Reise-/ Transportkosten werden nach notwendigem Aufwanf berechnet. Für die Darbietungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, folgende Anforderungen: Der Veranstalter stellt, gewährleistet, eine ausreichend große, Garderobe für die Künstler, in Auftrittsnähe. Der VA sorgt für eine freie, auch nicht durch andere Künstler belegte Auftrittsfläche von min. 3 x 4m. (je nach Programm und Absprache). Der Veranstalter sorgt für eine ausreichende Stromversorgung (nach Absprache) im Auftrittsbereich.Besondere notwendige technische Ausstattungen werden nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt. Die Bedarfsanforderung, AGB und Bedarfsanforderung / Bühnenanweisung sind Vertragsbestandteil und gelten auch für mündliche oder per Auftragsbestätigung (E-Mail, Fax oder in sonstiger Form) erteilte Buchungen. Bei grober Verletzung des Vertrags, die ggf. den Auftritt gefährdet oder verhindert, wird eine Konventionalstrafe in Höhe der Gage fällig. Bei Absage der Veranstaltung bis 8 Wochen vor Termin fallen 50% der Gage als Ausfallgage an. bis 4 Wochen vor Termin wird eine Ausfallgage von 75% danach 100% der Gage fällig. Für die Gastronomie (Dinnershows) gelten gesonderte Vereinbarungen: Bei Absage der Veranstaltung bis 4 Wochen vor Termin fallen 25% bis 3 Wochen 50%, bis 2 Wochen 75% danach 100% der Gage als Ausfallzahlung an. Die Absage muß neben einer mündlichen Form auchrechtzeitig in schriftlicher Form erfolgen. Umstände höherer Gewalt wie Tod, Erkrankung der Künstler, Doppelbuchung durch Computfehler, Unfall, verkehrsbedingte Umstände / Stau oder TV-Auftritte die den Auftritt verhindern, heben die Konventionalstrafe entschädigungslos auf. Wenn möglich bietet der betroffene einen Ersatztermin an, durch den der Vertrag erfüllt werden kann.
Der Termin wird in diesem Fall nachgeholt.  

REGISTERGERICHT:

Buxtehude
 

UST-ID: Registriert beim Finanzamt Stade


WEBDESIGN UND PROGRAMMIERUNG

Benjamin Lorenzen


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